Lehrling und Krankenversicherung

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Lehrling und Krankenversicherung

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #14942

    Hallo liebe Forumsmitglieder!
    In den ersten beiden Jahren sind ja bei Lehrlingen keine KV-Beiträge zu entrichten!
    Was hat denn das eigentlich zu bedeuten?
    1) Sind sie da automatisch noch bei den Eltern mitversichert oder sind sie über das Lehrverhältnis krankenversichert und eben nur von der Bezahlung von KV-Beiträgen befreit?
    2) Was ist eigentlich wenn ein Lehrling die Lehre abschließt, dann in diesem Beruf weiterarbeitet und später eine neue andere Lehre beginnt? Sind dann wieder die ersten beiden Jahre KV-beitragsfrei?
    In diesem Fall frage ich mich dann auch, ob wieder von Neuem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht (ist ja Berufsausbildung, aber mit Unterbrechung)

    Vielen Dank für eure Antworten,
    Susanne

    #21059

    Hallo Susanne!

    1) Die Lehrlinge sind krankenversichert, jedoch von der Beitragsentrichtung befreit.

    2) Bei Beginn einer neuerlichen Lehre ist vorerst zu schauen, ob nicht eine Anrechnung gewisser Lehrzeiten möglich ist.
    Dann erst kann entschieden werden, in welches LJ der Lehrling einzustufen ist.
    Meiner Meinung nach muss auch hier die Befreiung wirken.

    Bezug von Familienbeihilfe ist dann auch unter gewissen Voraussetzung wieder möglich.
    Siehe dazu § 2 Abs. 1 FLAG.

    LG

    #21060

    Spät aber doch bedanke ich mich herzlich, Roland!
    lg susanne

    #21061

    Hallo Susanne!

    Sehr gern geschehen.

    LG

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.