Lehrling Prüfung vor Lehrzeitende

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    Beiträge
  • #15156
    brigit28
    Teilnehmer

    hallo liebes Forum,

    folgender Fall: ein Lehrling, Lehrzeitende lt. Lehrvertrag 1. September 2009, macht per 8. Juni 2009 die Lehrabschlussprüfung. Somit endet das Lehrverh. mit Ablauf der Woche (Sonntag) in der die Prüfung abgelegt wurde. Was passiert wenn der Lehrling die LAP nicht besteht? Endet dann die Lehrzeit auch mit dem Termin der 1. LAP?
    Wann beginnt die 3monatige Behaltefrist zu laufen? Ab Ende des Lehrverhältnisses mit, wenn in diesem Fall die LAP am 8. Juni stattfindet, per 15. Juni?

    LG

    #21568

    Hallo!

    Wenn der Lehrling die LAP nicht besteht, endet die Lehrzeit wie vorgesehen 1. September 2009.
    Die 3monatige Behaltefrist fängt, bei erfolgreicher LAP, am 15. Juni zu laufen an.

    LG

    #21566
    brigit28
    Teilnehmer

    Vielen Dank!

    #21567

    Sehr gern geschehen.

    LG

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