Liebes Forum,
habe einen Lehrling (HTL-Abbruch 1.Klasse 2x, 2.Klasse) mit Eintritt 16.9.08 – wir haben bei der Anmeldung zum Lehrvertrag (WKO-Lehrlingsstelle) um Anrechnung 1 Jahres gebeten, vorerst allerdings unter 1. Lehrjahr eingestuft und bezahlt. Erhielten zunächst den eingetragenen Lehrvertrag im Jänner 2009 von der WKO ohne Anrechnung des 1 Jahres. Wir haben urgiert. Am 21.01.2009 kam dann erneut ein eingetragener Lehrvertrag allerdings kam der leider nie in der Personalverrechnung an. Jetzt im Juli kommt unser Lehrling und fragt, warum er noch immer die Lehrlingsentschädigung lt. 1. Lehrjahr erhält? Nach Auffinden des offensichtlich korrigierten Lehrvertrags müssen wir nun nachzahlen?!
Ist das eine typische Nachzahlung von lfd. Arbeitsentgelt?
Theorie:
Nachzahlung für abgelaufenes Kalenderjahr (16.9.-31.12.08)
SV: getrennt nach lfd. und SZ Bezugsteilen aufrollen
LSt: (meiner Meinung nach nicht willkürliche Verschiebung – da der Lehrvertrag erst im Jänner eingelangt ist)
im Auszahlungsmonat unabhängig ob lfd. oder SZ Bezugsteil nach § 67 Abs. 10 (zum Tarif) zu versteuern.
Nachzahlung für laufendes Kalenderjahr (1.1.-30.6.09)
SV: getrennt nach lfd. und SZ Bezugsteilen aufrollen
LSt: (willkürliche Verschiebung) – Aufrollung
Ist mein Gedankengang richtig?
Und wie setze ich das in meinem Lohnprogramm (BMD) um?
Bitte helft mir?
Danke