Liebes Forum!
Laut einer VwGH-Erkenntniss vom 25.04.2007 sind nebenberuflich Lehrende (Lehrbeauftragte) an Fachhochschulen vollversicherungspflichtigt.
Wie erfolgt nun die Einstufung in der SV (D1 ?), bzw. welche Abgaben sind sonst noch vom DG (DB, DZ, MVK-Beitrag etc. ?) und vom DN (LSt., KU, etc. ?) zu entrichten.
Sind sie nun Angestellte mit allen Rechten und Pflichten (Urlaubsanspruch etc.)? Unterliegen sie Vereinbarungen die vom DG mit dem Betriebsrat abgeschlossen wurden, usw.?
Wie soll man nun in der PV mit dieser Mitarbeitergruppe umgehen?