Lehrbeauftragte an Fachhochschulen

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  • #14153
    MG

    Liebes Forum!

    Laut einer VwGH-Erkenntniss vom 25.04.2007 sind nebenberuflich Lehrende (Lehrbeauftragte) an Fachhochschulen vollversicherungspflichtigt.

    Wie erfolgt nun die Einstufung in der SV (D1 ?), bzw. welche Abgaben sind sonst noch vom DG (DB, DZ, MVK-Beitrag etc. ?) und vom DN (LSt., KU, etc. ?) zu entrichten.

    Sind sie nun Angestellte mit allen Rechten und Pflichten (Urlaubsanspruch etc.)? Unterliegen sie Vereinbarungen die vom DG mit dem Betriebsrat abgeschlossen wurden, usw.?

    Wie soll man nun in der PV mit dieser Mitarbeitergruppe umgehen?

    #19275

    Hallo MG!

    In der PV-Info Juli 2007 ist ein Artikel von Dr. Wolfgang Höfle erschienen, der sich mit diesem Thema beschäftigt.

    LG

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