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  • #14197

    Dienstnehmerin ist seit 24.7.06 (!) im Krankenstand – die GKK bezahlt Krankengeld bis 10.9.07 (1 Jahr ab Beginn der Zahlung durch die GKK). Wenn die DN danach noch immer nicht arbeitsfähig ist, bekommt sie dann überhaupt kein Geld?

    DG ist nicht zahlungspflichtig, da ausgeleistet (DN ist Ang.) – er kann auch nicht freiwillig zahlen, da dafür Gesundmeldung notwendig wäre
    GKK ist nach 1 Jahr nicht mehr zahlungspflichtig
    AMS zahlt nicht, da DN nicht arbeitsfähig (wenn DV beendet wird)
    Pension wurde beantragt, es gibt aber noch keinen Bescheid

    lg Sylvia

    #19395
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    Folgende Möglichkeiten sind denkbar:

    1. Vorschuß auf die Pension bei PVAng beantragen.
    2. Notstandshilfe.

    Das soziale Netz in Österreich ist sehr dicht gestrickt.
    Da die Lösung sehr auf den Dienstnehmer zugeschnitten ist, sollte der DN sich um Rat an PVAng oder AMS wenden.

    #19396

    Lieber Martin!

    Muss Pensionsvorschuss nicht beim AMS beantragt werden und dafür Arbeitslosigkeit vorliegen (DN ist ja nach wie vor angemeldet)? Und für den Bezug von Notstandshilfe muss doch auch Arbeitslosigkeit und -fähigkeit gegeben sein (gesundmelden geht aber nicht, weil dann der Pensionsantrag noch eher abgelehnt wird)?

    lg Sylvia

    #19397
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    Das kann ich Dir leider nicht sagen. Bitte kontaktiere die zuständigen Behörden.

    LG
    Martin

    #19398

    Halloy Sylvia, hallo Martin!

    Wir hatten heuer einen ähnlichen Fall.
    Der DN kann sehr wohl in einem aufrechten Dienstverhältnis sein und kann aufgrund langem Krankenstand über das AMS um Pensionsvorschuss ansuchen.
    Das AMS bei uns (Innsbruck) hat allerdings sehr umständlich reagiert, da keine GKK-Abmeldung vorlag. Nach Kontaktaufnahme mit der Meldeabteilung der TGKK war dann das Ganze kein Problem mehr, da die Meldeabteilung das richtige Kennzeichen im Hauptverband gesetzt hat. Daraufhin erhielt der DN den Pensionsvorschuss.

    Wichtig ist in solch einem Fall, dass sich der kranke DN mit dem AMS in Verbindung setzt und die genauen Schritte erfährt und dies auch dem DG mitteilt.

    Ich hoffe, ich konnte euch mit meiner Auskunft helfen.

    Schönen Abend noch
    Wolfi

    #19399

    Lieber Wolfi!

    DN ist jetzt in Kontakt mit dem AMS getreten und es sieht so aus, als ob sie den Pensionsvorschuss erhält. Das AMS Villach verlangt allerdings (nach jetzigem Stand) die Abmeldung.

    lg Sylvia

    #19400

    Hallo Sylvia!

    Es gibt meines Wissens nach keinen rechtlichen Grund, warum für den Pensionsvorschuss das Dienstverhältnis „arbeitsrechtlich“ aufgelöst werden müsste.
    Dieser Ansicht war bei uns – nach einigen Telefonkontakten – dann auch das AMS Innsbruck (der zuständige Sachbearbeiter verlangte ursprünglich auch die Abmeldung, sein Vorgesetzter war dann aber der gleichen Meinung wie wir). Und auch der Leiter der TGKK-Meldeabteilung war auf der gleichen Linie wie wir.
    Für das AMS ist meiner Meinung nach nur wichtig, dass absolut kein Entgeltanspruch – weder von der GKK mittels Krankengeld, noch vom Dienstgeber – besteht. Daher das Drängen auf eine Abmeldung.

    Der Dienstgeber sollte (sofern er auch nicht an der Auflösung des Dienstverhältnisses interessiert ist) eventuell mit der GKK bzw. dem AMS diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
    Es ist etwas mühsam (wir haben’s selbst erlebt), aber wir sind Schlußendlich zum richtigen Ziel gekommen – nämlich den Pensionsvorschuss für den DN (außer dass er dann nach 2 späteren Monaten doch endgültig das Dienstverhältnis aufgelöst hat, aber das ist eine andere Geschichte).

    Liebe Grüße
    Wolfi

    #19401

    In diesem Fall ist es nicht schlimm, wenn die Lösung des DV vom AMS „verlangt“ werden sollte, da es sich um die Ehegattin des DG handelt – aber man weiss ja nie, wann der nächste Fall kommt. Danke für die Infos!

    lg Sylvia

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