Guten Morgen und Hallo,
betreffend „laufende Bezüge der letzten 12 Monate“ im Zusammenhang mit vertraglicher/freiwilliger Abfertigung folgende Problematik bei Dauerkrankenstand über rd 1,5 Jahre:
„Hat das Dienstverhältnis länger als zwölf Monate gedauert und sind innerhalb der letzten 12 Monate z.B. infolge … Krankheit … geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind.“
Mein konkretes Beispiel:
Dienstnehmer ist seit Mitte November 2007 laufend im Krankenstand,
im Oktober 2008 begann neues Arbeitsjahr,
Ende Dienstverhältnis mit freiw. Abfertigung = 30.06.2009.
Nach o. a. Text würde ich die lfd. Bezüge der letzten 12 Monate von November 2008 (= letztmals 100% EFZ) bis Dezember 2007 heranziehen. Naturgemäß ergibt sich mangels EFZ-Anspruch über den Großteil dieser 12 Monate nur ein sehr geringer Betrag als Basis für die Viertel- und Zwölftel-Regelung lt § 67.6 EStG (= hoher Steueranteil betreffend freiwillige Abfertigung aufgrund Tarifversteuerung), was mich an der Richtigkeit meiner Auslegung zweifeln ließ.
Kann jemand weiterhelfen?
Herzliche Grüße
korfu