Liebe Mitglieder!
Würde eine schnelle Antwort benötigen.
Habe einen DN der vom 25. Juni 2008 bis 10. August 2008 und vom 13. Oktober 2008 bis 8. November 2009 krank war.
DN hat eine spezielle Regelung:
bis zu 8 Jahren 3 Monate
Bei weiterdauernder Krankheit behält der DN für die Hälfte der angegebenen Zeiträume den Anspruch auf 2/5 des Grundbetrages.
Tritt innerhalb eines halben Jahres nach Wiederantritt der Arbeit eine Verhinderung ein, so hat der DN für die Zeit dieser Verhinderung, soweit die Gesamtdauer der bezeichneten Zeiträume übersteigt, Anspruch auf die Hälfte des oben genannten Entgeltes.
Wenn DN jetzt ab 10. November 2009 innerhalb eines halben Jahres wieder krank wird, was sehr wahrschenlich ist. Was berechne ich dann?
3 Monate Voll und 1,5 Monate zu 2/5 sind ja schon weg.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ein großes Dankeschön im Voraus.
lg