Liebe Forumsteilnehmer!
Ich hab folgendes „Problem“ –
DN kommt nach langem Krankenstand am 13.4. wieder zurück. Seit 27. März war der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, im März ist sie durch halbes Entgelt unter die Geringfügigkeitsgrenze gefallen. Sie wurde noch nicht abgemeldet, da ja dieses Monat unter das Schutzmonat fallen würde.
Jetzt ist es so, dass sie eben am 13.4. wieder eingetreten ist und mit ihrem aliquoten Entgelt wieder unter die Geringfügigkeitsgrenze gefallen ist. Müsste ich Sie nicht mit April ummelden auf Geringfügig und dann ab Mai wieder auf voll anmelden? Oder gibt es da Sonderregelung wegen langem Krankenstand oder so?
LG
pvfreak