Angenommen ein landwirtschaftlicher Betrieb stellt seinen Mitarbeitern Burschenzimmer zur Verfügung (mit Finanz abgeklärt, stellen bei uns wirklich Burschenzimmer dar und lösen keinen Sachbezug aus).
Soweit sogut, jetzt erhalten aber die Mitarbeiter auch Mittagessen (Frühstück & Abendessen, Jause usw. verpflegen sie sich selbst)
Folgende Auskunft erhalten: (sollten keine volle freie Station vorliegen) müssen in der Sozialversicherung sämtliche Kriterien des § 49 Abs. 3 Z 12 kumulativ vorliegen:
der Dienstnehmer darf nicht in den Haushalt aufgenommen sein
der Dienstgeber muss die Mahlzeiten freiwillig gewähren & die Verköstigung muss während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz erfolgen
Wer hat Erfahrung damit, ab wann gilt der Dienstnehmer als in den Haushalt aufgenommen bzw. ab wann gewährt man die volle freie Station??? Hilfe!!!
Kann das klappen Burschenzimmer + freiwilliges Mittagessen alles ohne Sachbezug? Danke!