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  • #15907

    Hallo liebe Kollegen,

    bitte um Eure Hilfe. Habe folgendes Problem: Arbeiter seit 01.03.1994, krank seit 29.12.2010. Der Krankenstand wird voraussichtlich bis Ende April dauern. Was passiert mit dem Ende des EFZ-Anspruches mit der WGKK-Abmelden oder?Und was ist mit der Abfertigung alt?

    Danke im voraus

    Nadin

    #23321

    Hallo Nadin!

    Keine Abmeldung, so lange das DV aufrecht ist.
    Abfertigung „alt“-Zeiten laufen ganz normal weiter, auch wenn keine Entgeltanspruch mehr gegeben ist.

    LG

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