Länge des Arbeitsweges für Pendlerpauschale

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  • #16101

    Liebe Forum-Teilnehmer!

    Ich habe in der letzten PV-Info 8/11 gelesen: „Da für eine Weglänge von exakt 20 km (bzw 40 km, 60 km) nicht zwei Pendlerpauschalen gleichzeitig in Betracht kommen können, ist die Staffelung des Pendlerpauschales so zu verstehen, dass bis einschließlich 20,00 km (bzw. 40,00 km, 60,00 km) jeweils das niedrigere und ab 20,01 (bzw. 40,01 km, 60,01 km) jeweils das höhere Pendlerpauschale zusteht (vgl auch die letzte Staffelung im § 16 Abs 1 Z 6 lit b, c EStg „über 60 km“) (UFS 3.5.2011, RV/2733-W/10).

    Wie macht ihr das bei euren Mitarbeitern? Erhalten die Mitarbeiter erst ab 21 km das große PP von 1.476,– bei euch?

    Wir haben bislang ab 20 km das große PP von 1.476,– vergeben, da im Formular L34 das auch auch vom Bundesministerim für Finanzen vergeben wird ab 2, ab 20, ab 40 – aber über 60 km steht. Besteht hier nicht eine Diskrepanz zwischen der Auslegung des Einkommenststeuergesetzes vom UFS und dem selbst ausgegebenen Formular des Bundesministerium?

    Ich würde mich über zahlreiche Rückmeldungen freuen, da dies ja jeden Lohnverrechner betrifft.

    Vielen Dank!
    Lg Petra

    #23730
    JB1

    Liebe Petra,

    mein Rechtsempfinden sieht es auch so wie der UFS, weil durch die Rundung der Wege ein höheres Pauschale bestehen kann, obwohl tatsächlich die km unter 20 liegen. Wir machen es so wie es am Formular angeführt ist (also ab 20, ab 40, über 60) – bis das Formular geändert wird oder anderweitig Beschwerden kommen (GPLA).

    LG Julia

    #23731

    Hallo Julia!

    Danke für deine Rückmeldung. Aber dh du widersprichst dem UFS – denn dieser sagt, wenn der DN das große Pendlerpauschale mit genau 20 km angibt (am Formular steht ja auch – bitte auf ganze KM aufrunden dh es sind nie Kommakilometer angegeben), dass der Satz 31 EUR und nicht 123 EUR zur Anwendung kommt.

    Lg Petra

    #23732
    JB1

    Hallo Petra,

    sorry aber ich hab mich offenbar missverständlich ausgedrückt. Ich finde die Ansicht des UFS „richtig“ bzw. „richtiger“ (gerade wegen der Rundung) aber es ist nunmal so dass wir bisher ab 20, etc. die höhere Pauschale im Programm haben und das werden wir – trotzdem ich mich der Ansicht des UFS anschließe – derzeit (solagen die Formular nicht geändert werden oder anderweitige „Beschwerden“ laut werden) nicht ändern.

    LG Julia

    #23733

    Hallo Julia!

    ah ok. Danke nochmals!

    Lg Petra

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