L16 Austritt Jahresende + UEL

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  • #14569

    Hi zusammen,

    ich habe für zurückliegende Jahre L16 für DN nachzuliefern, deren arbeitsrechtliches Beschäftigungsende am 31.12. war, die aber jeweils noch eine Urlaubsersatzleistung bezogen haben, also in das darauf folgende Jahr pflichtversichert gewesen sind. Sind nur die UEL zu melden oder auch etwaige Vergleichszahlungen bzw. Kündigungsentschädigungen? Kurz gesagt: was sind die Bemessungsgrundlagen für die Zeit der Verlängerung der PV?

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

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