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  • #14317

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Im neuen WT-KV wird erstmals die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Überzahlung vorgesehen. Für den 1.10.07 bedeutet dies, dass das Ist-Gehalt nur dann erhöht wird „wenn das Ist-Gehalt am 1.10.07 geringer ist als die Summe aus KV-Mindestgehalt zum 31.12.06 + 2,7 % + Überzahlung zum 31.12.06“.

    Bei meinem Klienten werden im März jeden Jahres die Gehälter zwischen EUR 60,- und 100,- erhöht. Was bedeutet die neue Verpflichtung (Aufrechterhaltung der Überzahlung per 1.10. jeden Jahres) für diese Gehaltserhöhung? Kann ich damit argumentieren, dass die DN durch die „vorweggenommene“ Erhöhung bessergestellt sind (Erhöhung immer im März anstelle Oktober)?

    lg Sylvia

    #19660

    Hallo Sylvia!

    Hast du diesen Link schon probiert?

    http://gbk.kwt.or.at/User/Intranet/DL/RechenbeispieleUEZ211107.xls

    LG

    #19661

    super Sache, der Línk, danke!

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