KV Wechsel

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahre von JuttaRosa.
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  • #15667

    Liebe Forum-Teilnehmer,

    Ein Klient mit Sitz in Wien, hat im letzten Herbst ohne uns etwas mitzuteilen bei der WKO das Gewerbe geändert. Ursprünglich war das Handelsgewerbe angemeldet, jetzt Tischler. Wir haben immer mit 38,5 Stunden angemeldet und die Einstufungen und die Erhöhungen im Handel KV vorgenommen.
    Jetzt gilt für die Ang. das Allgemeine Gewerbe. Im Zuge der Änderung haben wir jetzt erst die alten Dienstverträge erhalten und bemerkt, dass im DV immer schon 40 Std/Woche und KV Allg. Gewerbe vereinbart war.

    Meiner Meinung nach hätte mit allen Dienstnehmern im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung bzw. ein Zusatz zum DV erstellt werden sollen. Ginge das überhaupt rückwirkend? Wie wird das gehandhabt, ist durch die jahrelangen Handel-KV-Erhöhungen nicht schon eine betriebliche Übung entstanden (da die Firma bzw. DN immer geglaubt haben, sie unterliegen dem Allgem. Gewerbe)?
    Kann das zu einem Problem im Zuge einer Prüfung kommen?
    Bitte um Hilfestellung!
    Angelika Ludwig

    #22725

    Meines Erachtens ist maßgebend, was in den Arbeitsverträgen vereinbart wurde (etwa bezüglich Lohnerhöhung). Ein Anspruch auf eine bestimmte Lohnerhöhung aufgrund einer Betriebsübung käme mE nur dann in Betracht, wenn in den Arbeitsverträgen nichts anderes vereinbart wurde und das als schlüssige Ergänzung der Arbeitsverträge gedeutet werden kann.

    #22726

    Jetzt gilt für die Ang. das Allgemeine Gewerbe. Im Zuge der Änderung haben wir jetzt erst die alten Dienstverträge erhalten und bemerkt, dass im DV immer schon 40 Std/Woche und KV Allg. Gewerbe vereinbart war.

    #22727

    Bitte um Information soweit möglich zu:
    Drucker KV wird mit Ende 2016 Beendet!
    Frage zur Nachtarbeit:
    Im Einkommensteuergesetz ist zw. 19 -6 Uhr die Nachtarbeit lohnsteuerfrei wenn:
    – Blockzeit 3 h
    – betriebliche Erfordernisse sind
    – zusammenhängende Arbeitszeiten
    sind.
    Ändert sich durch die Niederlegung des KVs dadurch etwas?
    Ist ein Dienstvertrag ausreichend als Basis?

    lg Jutta

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