Liebe Forum-Teilnehmer,
Ein Klient mit Sitz in Wien, hat im letzten Herbst ohne uns etwas mitzuteilen bei der WKO das Gewerbe geändert. Ursprünglich war das Handelsgewerbe angemeldet, jetzt Tischler. Wir haben immer mit 38,5 Stunden angemeldet und die Einstufungen und die Erhöhungen im Handel KV vorgenommen.
Jetzt gilt für die Ang. das Allgemeine Gewerbe. Im Zuge der Änderung haben wir jetzt erst die alten Dienstverträge erhalten und bemerkt, dass im DV immer schon 40 Std/Woche und KV Allg. Gewerbe vereinbart war.
Meiner Meinung nach hätte mit allen Dienstnehmern im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung bzw. ein Zusatz zum DV erstellt werden sollen. Ginge das überhaupt rückwirkend? Wie wird das gehandhabt, ist durch die jahrelangen Handel-KV-Erhöhungen nicht schon eine betriebliche Übung entstanden (da die Firma bzw. DN immer geglaubt haben, sie unterliegen dem Allgem. Gewerbe)?
Kann das zu einem Problem im Zuge einer Prüfung kommen?
Bitte um Hilfestellung!
Angelika Ludwig