KV-Vorrückung im Karenz

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  • #16623
    MaHa
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe ein Frage bei der ich auch durch Recherchen nicht ganz schlau werde. Ich glaube, ich denke heute einfach zu kompliziert.

    DN war Mutterschutz von 05/12 bis 09/12 anschließend Karenz bis jetzt Ende 07/14.
    Ursprünglich hatte sie immer mit im Monat 03 ihre Vorrückung und wäre 03/13 ins 4. Jahr gekommen.
    Mutterschutz rechne ich komplett dazu und 10 Monate für die Karenz.
    Habe ich einen Knoten im Gedanken wenn ich meine das sie jetzt mit 10/14 ins 5. Jahr kommt?

    Bitte um Denk-Hilfe bzw. -Anstoß!
    Danke!

    #24706

    Liebe/r MaHa,
    wie Sie zu Recht schreiben, ist die Zeit des Mutterschutzes (= Beschäftigungsverbot) für Dienstzeitvorrückungen jedenfalls voll wie normale Dienstzeit mitzuzählen – dies ergibt sich schon aus zwingenden gesetzlichen bzw europarechtlichen Vorgaben.

    Ob und in welchem Ausmaß Karenz mitzählt, richtet sich nach KV. Wenn der KV nichts über die Anrechenbarkeit der Karenz sagt, zählt sie gar nicht mit (siehe § 15f Abs 1 Mutterschutzgesetz). Viele KVs sehen eine Anrechnung von 10 Monaten vor, womit diesfalls (zuzüglich der 8+ Wochen Schutzfrist nach Entbindung) circa das erste Lebensjahr des Kindes anrechnungspflichtig ist.

    Ohne Kenntnis des KV ist Ihr Beispiel daher nicht abschließend lösbar, sondern es sind nur Mutmaßungen möglich. Da Sie die 10 Monate erwähnen, vermute ich mal, dass der in Ihrem Fall anwendbare KV eine 10-Monats-Anrechnung vorsieht. Unter dieser Annahme ergäbe sich folgende Beurteilung (mangels taggenauer Angaben nur circa):

    Mutterschutz wird voll berücksichtigt, Karenz gemäß KV (laut Ihrer Schilderung) 10 Monate, also circa bis 07/13. Während der Karenz erfolgt die Vorrückung ins 4. Jahre mit 03/13. Hingegen ist der Zeitraum von 08/13 bis 07/14 (circa 12 Monate) nicht anrechenbar. Daher kommt die Dienstnehmerin meines Erachtens mit 03/15 (also um 12 Monate zeitversetzt) ins 5. Jahr.

    Rainer Kraft
    http://www.arbeitsrecht-kraft.at
    http://www.facebook.com/magrainerkraft

    #24707
    MaHa
    Teilnehmer

    Vielen Dank für ihre Antwort Hr. Kraft!
    Ja, im KV ist die Anrechnung von 10 Monaten vorgesehen.

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