KV Überzahlung

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  • #14870

    Wir haben einen Angestellten, der laut Dienstvertrag im KV gemeinnützige Wohnungswirtschaft in BGR V, Dienstalterstufe 4 eingereiht ist. Er bekommt laut Dienstvertrag ein Gehalt von € 3.500,–, laut Einstufung im KV dürfte er aber nur € 2.500,– bekommen. Nach 2 Jahren hätte er einen Biennalsprung und würde laut KV € 2.700,– bekommen. Wie gehe ich nun vor? Bekommt dieser Diensnehmer weiterhin die € 3.500,– weil diese mehr sind als die € 2.700,– und bekommt er erst mehr, wenn die € 3.500,– überschritten werden oder muß ich denn Biennalsprung rechnen mit € 2.700,– plus die € 1.000,– Überzahlung?
    Im KV ist diesbezüglich keine Regelung vorgesehen. Ich bitte um eure Hilfe, da ich noch nie so einen Fall hatte!

    LG Petra

    #20913

    Hallo Petra!

    Also wenn der KV dazu schweigt, bin ich absolut der Meinung, dass diese Vorrückung in deinem Fall keine Änderung des Gehalts bewirkt, da das Gehalt nach wie vor über dem kv-lichen Mindestsatz liegt.
    Anders schaut die Beurteilung aus, wenn der KV ausdrücklich auch die Istbezüge durch Dienstzeitenvorrückungen vorsieht.

    LG

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