Wir haben einen Angestellten, der laut Dienstvertrag im KV gemeinnützige Wohnungswirtschaft in BGR V, Dienstalterstufe 4 eingereiht ist. Er bekommt laut Dienstvertrag ein Gehalt von € 3.500,–, laut Einstufung im KV dürfte er aber nur € 2.500,– bekommen. Nach 2 Jahren hätte er einen Biennalsprung und würde laut KV € 2.700,– bekommen. Wie gehe ich nun vor? Bekommt dieser Diensnehmer weiterhin die € 3.500,– weil diese mehr sind als die € 2.700,– und bekommt er erst mehr, wenn die € 3.500,– überschritten werden oder muß ich denn Biennalsprung rechnen mit € 2.700,– plus die € 1.000,– Überzahlung?
Im KV ist diesbezüglich keine Regelung vorgesehen. Ich bitte um eure Hilfe, da ich noch nie so einen Fall hatte!
LG Petra