KV Metaller Arbeiter

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    Beiträge
  • #16737
    Daniela
    Teilnehmer

      Liebes Forum Team,
      hätt folgende Frage:
      KV Metaller, Arbeiter, Sonderzahlungsberechnung
      Wenn der AN nicht jeden Monat aber doch viell. 3 mal im Jahr seine Stunden ändert nimmt man dann für UB und WR, im Auszahlungsmonat eine Schnittberechnung oder nimmt man den im Auszahlungsmonat aktuelle Lohn? In den diversen KV’s ist es mal so und mal so geregelt, ich konnte aber für mich nicht herauslesen wie es im KV Metaller, Arbeiter ist.
      Danke für eure HIlfe
      Grüße
      Dani

      #24860
      ingridB
      Teilnehmer

        Liebe Dani,
        im der KV Metallarbeiter gibt es den Abschnitt XVII Urlaub und Urlaubszuschuss.
        Unter Punkt 11 (Berechnung des Urlaubsentgeltes und Urlaubszuschusses) findet man den folgenden Satz:

        …. Überstunden gelten im Sinne des Generalkollektivvertrages über den Begriff des Entgeltes dann als regelmäßig, wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (bzw. 3 Monaten oder Kalendervierteljahr) vor Urlaubsantritt durch mindestens 7 Wochen geleistet wurden. …..

        Ich hoffe, das hilft dir weiter.
        LG
        Ingrid

        #24861
        Daniela
        Teilnehmer

          Liebe Ingrid,
          danke für deine Antwort.
          Die Sache die ich im KV nicht gefunden habe ist jene:
          AN arbeitet von Jänner bis März 20 WoStd
          März bis August 30 WoStd
          usw.
          Sonderzahlung wird im Juni ausbezahlt, nehm ich für die Sonderzahlung den 30 Wostd Lohn oder zahl ich ihm einen Schnitt zw. den 20 und 30 WoStd aus da er ja nicht die ganze Zeit die 30 Wostd gearbeitet hat.
          schönen Nachmittag noch
          lg
          Dani

          #24862
          ingridB
          Teilnehmer

            Achso, das hab ich dann missverstanden.
            In diesem Fall würde ich unter X Verdienstbegriff nachsehen und dort wird ein 13 Wochen-Durchschnitt angegeben.

            In deinem Fall würde das bedeuten, dass du im Juni jedenfalls den aktuellen Bezug heranziehen kannst; also die 30 Wochenstunden.

            Dir auch einen schönen Nachmittag.
            LG
            Ingrid

            #24863
            Daniela
            Teilnehmer

              Danke!
              lg

              #26628
              andreaspiel
              Teilnehmer

                Hallo,

                hab einen speziellen Fall:

                DN werden NUR für SA und SO (12 bzw.10 Stunden/Tag) eingestellt -> 22 Wochenstunden.  (Montagearbeiten in einem Betrieb wo nur am WE diese Arbeiten durchgeführt werden können)

                Meine Frage nun dazu: liege ich richtig, wenn ich für 95 (22*4,33) Monatsstunden den Normalstundenlohn lt. LG 3 abrechne + MZ  + für 43 (10 SOStd.*4,33) Monatsstunden zusätzlich den 100 %igen Sonntagszuschlag ?

                Herzlichen Dank schon mal im Voraus für Eure ev. Hilfe !

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