KV Metaller

Startseite Foren Laufender Bezug KV Metaller

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #14786
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Nun komme ich leider auch nicht mehr aus. Ab sofort habe ich einen Klienten mit dem Metaller-KV.

    Kann mir jemand sagen, wie die Montagezulagen, Wegzeiten, Entfernungszulagen steuerrechtlich zu behandeln sind?

    Stimmt es, dass ich die Wegzeiten wie laufenden Lohn behandle?

    Sind die Entfernungszulagen bis zu den 26,40 steuerfrei, und wenn es darüber sein sollte (über 11h und Nächtigung außer Haus) pflichtig?

    Werden die Montagezulagen auch pflichtig behandelt?

    Ich wäre Euch für Antworten sehr dankbar. Leider habe ich vom Metaller keine Ahnung.

    LG Dani

    #20701

    Die Montagezulage ist wie ein laufender Bezug abzurechnen auch die Wegzeitvergütung.
    Die Entfernungszulagen sind steuerlich bis 26,40 als Aufwandentschädigung frei der übersteigende Teil pflichtig.
    Die Sonderzahlung berechnet man Stundenlohn + Durchschnitt der letzten 13 Wochen x38,5×4,33 = Basis Sonderzahlung lt. WKO.
    lg. Andrea

    #20702
    Dani S.
    Teilnehmer

    Vielen Dank!!!

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.