Hallo liebes Forum!
Nun komme ich leider auch nicht mehr aus. Ab sofort habe ich einen Klienten mit dem Metaller-KV.
Kann mir jemand sagen, wie die Montagezulagen, Wegzeiten, Entfernungszulagen steuerrechtlich zu behandeln sind?
Stimmt es, dass ich die Wegzeiten wie laufenden Lohn behandle?
Sind die Entfernungszulagen bis zu den 26,40 steuerfrei, und wenn es darüber sein sollte (über 11h und Nächtigung außer Haus) pflichtig?
Werden die Montagezulagen auch pflichtig behandelt?
Ich wäre Euch für Antworten sehr dankbar. Leider habe ich vom Metaller keine Ahnung.
LG Dani