KV Holz- u.kunststoffverarb.Gewerbe

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  • #14381

    Im KV für Arbeiter im Holz- u.kunststoffverarb.Gewerbe steht in §14 Pkt.3 „Urlaubszuschuss“: Der Urlaubszuschuss beträgt….“Wochenlöhne“
    Versteht man unter „Wochenlöhne“ nur den Grundlohn oder Grundlohn zuzüglich Zulagen und Zuschläge?
    Falls Zulagen und Zuschläge dazugehören, sind diese mit dem 3-Monats- oder Jahresdurchschnitt zu berechnen?
    Im letzten Jahr hatte der Dienstnehmer in zehn von zwölf Monaten Zulagen und Zuschläge in unterschiedlicher Höhe.

    #19814

    Hallo!

    wir betreuen auch einen Betrieb der dem Holz- u. kunststoffverarb.Gewerbe unterliegt. Hatten auch schon GPLAs. Wir rechnen einen Durchschnitt von den letzten drei Monaten inklusive Überstunden + Prämien + Grundlohn.

    Liebe Grüße
    Andrea

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