KV Handel Mehrarbeitszuschläge

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  • #16170

    Liebes Forum!

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Gibt es sowohl Mehrarbeitszuschläge als auch Zuschläge für lange Öffnungszeiten nebeneinander? Oder schließt der Zuschlag für lange Öffnungszeiten den Mehrarbeitszuschlag aus? Muss ich wirklich beides abrechnen – oder gibt es ein Kummulierungsverbot?

    Danke für Eure Hilfe

    #23901

    Hallo Carmen!

    Ich bilde mir ein, dass ich darüber irgendwann mal eine Abhandlung gelesen habe – wonach diese Frage leider ungeklärt blieb.

    Mein Zugang ist der:
    Der Zuschlag für die längeren Öffnungszeiten soll ja „Leistungen für besondere Arbeitszeiten“ abgelten und nicht unbedingt die zeitliche Mehrleistung – daher mE keine Kumulationssperre gem. § 19d Abs. 3d AZG.
    Somit würde mE beide Zuschläge zustehen – sicher bin ich mir diesbezüglich aber leider nicht!

    LG

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