KV Handel – Einstufung – bitte um Hilfe

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  • #15260

    Hallo!
    Ich habe Probleme mit der Einstufung in den KV Handelsangestellte:
    es gelten ja alle Angestelltenzeiten.
    Was ist mit Zeiten aus dem Gastgewerbe: Kellnerin, Rezeptionisten; als Kosmetikerin und als Freiberufler?

    Wenn dann alle Angestellten summiert sind: und es kommen z.B. 9,5 Jahre zusammen – erfolgt die Einstufung ins 10. Jahr dann nach 1/2 Jahr?

    Danke für die Hilfe
    LG
    Ruth

    #21777

    Hallo Ruth!

    Sollte es sich tatsächlich um lauter Angestelltenzeitenzeiten handeln, dann ja!

    LG

    #21778

    Hallo Roland!
    Danke schön – wie weiß ich, ob dies Angestellten oder Arbeiter Zeiten sind – im Gastgewerbe KV wäre ein Koch, Kellner ja Arbeiter?
    LG
    Ruth

    #21775

    Hallo Ruth!

    Man könnte ja einen Versicherungsdatenauszug vom DN verlangen (ist mit Bürgerkarte sogar online abrufbar von der GKK-Site).

    LG

    #21779
    Martin
    Teilnehmer

    nachtrag:..

    auch ausländische angestelltendienstzeiten sind anrechenbar!
    wie und ob dies feststellbar ist, überlasse ich deiner eigenen phantasie…

    ich habe einmal die dienstzeiten in slowenien so bewertet, als ob sie in österreich verbracht worden sind.
    d.h. sekretärin angestellte, näherin arbeiterin, im zweifel angestellte. das ergebnis dann von der dienstnehmerin mit „ich bestätigte die richtigkeit…“ unterschreiben lassen.
    ob auch nicht-eu länderzeiten angerechnet werden – bitte noch recherchieren.

    #21776

    Servus Martin!

    Danke für deine (wie immer) höchst interessanten Zusatzkommentare 😉
    Tolle Ideen, die du immer wieder dem Forum lieferst!

    LG

    #21774

    Hallo Martin!
    Ich habe nun den Versicherungsdatenauszug – die Angestellten Zeit sind sehr gut erkennbar – was ist mit zeiten für Urlaubsafindung gehören die zum Angestelltenverhältnis – oder nur zur Entgeltperiode (also bei der Einfstufung) unwichtig?

    Noch eine klitzekleine Frage – die Lehre die die Dame gemacht hat, wird lt. KV Handel Angestellter nicht angerechnet – ist das richtig, dass dann die ersten 3 Angestelltenjahre in BG 1 sind und dann im 4. Jahr die Einreihung in BG 2 beginnt?

    Danke für deine Hilfe
    LG
    Ruth

    #21773

    Hallo Ruth!

    Eine Urlaubsersatzleistung würde ich nicht anrechnen.

    Die Einstufung sieht auch korrekt aus, allerdings kann nach 3 Jahren auch eine Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe möglich sein (je nach Tätigkeit).

    LG

    #21772

    Vielen Dank – und leider noch eine kleine Frage:
    Wenn jemand ausschließlich geringfügige Angestelltenzeiten aufweist – werden die berücksic
    Danke schön
    Lg
    Ruth

    #21780
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Ruth!

    Bei den Angestelltenzeiten ist das zeitliche Ausmaß unbedeutend.
    = geringfügig beschäftigte Zeiten zählen ebenfalls

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