Hallo,
ich hätte folgende Frage zur Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung im KV Handel Angestellte.
Dienstnehmerin hat die HLW (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe mit Matura) absolviert 2005 und danach von 07/2005-02/2014 durchgehend als Buchhalterin und Lohnverrechnerin gearbeitet. Von 02/2014 -07/2014 war sie in Mutterschutz aufgrund der Geburt ihrer Tochter. 08/2014 begann sie wieder geringfügig zu arbeiten neben ihrer Karenz. Sie beginnt nun neben ihrer geringfügigen Beschäftigung ab 09/2015 bei uns als Buchhalterin. Sie war zuvor noch nicht bei uns beschäftigt.
Meine Frage: Wie viele Jahre muss ich ihr an Vordienstzeiten anrechnen?
07/2005 – 02/2014 8 Jahre 8 Monate
08/2014 – 08/2015 1 Jahre 1 Monat
Gesamt: 9 Jahre 9 Monate
Muss ich die Zeit des Mutterschutzes (5 Monate 03-07/2015) auch für die Einstufung berücksichtigen bzw. gilt die HLW auch als HAK da sie ja ähnlich ist und müssen dafür 2 Jahre angerechnet werden?
Bitte um Hilfe
Danke