KV Handel Ang. – Mehrarbeits-Zuschlag?!?

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #14818

    Hallo liebes Forum-Team,

    im § 19d (3)c ist geregelt, dass Mehrarbeitsstunden zuschlagsfrei belassen werden können, wenn dies im KV so vorgesehen ist (für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen).

    Der KV Handel Angestellte sieht keinen Zuschlag vor – darf ich wirklich Mehrarbeitsstunden bei Handelsangestellten zuschlagsfrei belassen?

    Bei einem Update-Seminar Anfang des heurigen Jahres wurde nämlich gesagt, dass generell die Mehrarbeitsstunden immer zuschlagspflichtig wären und nur die typischen Ausnahmen (§ 19d (3)b) diesen Zuschlag ausschließen würden.

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Lg Kathrin

    #20790

    Hallo Kathrin!

    Auf Seite 6 des KV’s Handelsang. (von der GPA – die neuen Regelungen ab 1.1.2008) befindet sich folgende Textstelle:

    Mehrstundenzuschlag
    • Mehrstunden sind ab 1.01.2008 mit einem Zuschlag von 25 % abzugelten, wenn sie nicht
    innerhalb eines Quartals oder eines anderen dreimonatigen Zeitraumes durch Zeitausgleich
    abgegolten werden. Bei Gleitzeit muss dieser Zeitausgleich innerhalb der jeweiligen Gleitzeitperiode
    erfolgen.
    • Der Mehrstundenzuschlag gilt nicht für die zuschlagfreie Mehrarbeit, die durch die Arbeitszeitverkürzung
    entstanden ist.
    • Der Mehrstundenzuschlag gebührt zusätzlich zu den Zeitgutschriften für verlängerte Öffnungszeiten.
    Nähere Informationen erhalten sie unter http://www.gpa-djp.at und bei ihrer nächstgelegenen Regionalgeschäftsstelle.

    Somit ist klar, dass es sehr wohl den Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag bei den Handelsang. gibt.

    LG

    #20791

    Hallo Roland!

    vielen Dank erstmals für die rasche Antwort und die ausführliche Beschreibung!

    Ich bin nur etwas überrascht, dass diese Textstelle weder im HGKV-Programm beim KV Handel für Tirol noch in dem KV auf der Seite der Wirtschaftskammer nirgends zu finden ist (siehe untenstehenden Link). Dort ist nämlich unter Punkt VII 1. festgehalten, dass die Mehrarbeit zugschlagsfrei zu vergüten wäre.
    Auch bei den Neuerungen zum 01.01.2008 habe ich keine dementsprechende Änderung gefunden.

    http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=3&DocID=778654&StID=369259#Mehrarbeit

    Ich hoffe, ich habe da nichts übersehen?!?

    Lg Kathrin

    #20792

    Hallo Kathrin!

    Diese Textstelle im KV behandelt aber auch nur die kv-liche Mehrarbeit zwischen 38,5 und 40 Stunden.
    Diese Mehrarbeit ist zuschlagsfrei.

    LG

    #20793

    Hallo Roland,

    jetzt ist wieder alles klar!

    Vielen Dank für die Bemühungen und die Unterstützung!

    lg Kathrin

    #20794

    Hallo Kathrin!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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