Liebes Forum,
ich stehe gerade mit den Zuschlagsregelungen für die erweiterten Öffungszeiten im Handel auf Kriegsfuß.
Mit den Mitarbeitern ist die Durchrechnung der Arbeitszeit vereinbart (Vollzeitmitarbeiter Durchrechnung 1 Jahr, Teilzeitmitarbeiter Durchrechnung 3 Monate), innerhalb dieses Zeitraumes würden die Stunden, außer tatsächliche Überstunden, 1:1 abgegolten werden.
Fallen innerhalb des Durchrechnungszeitraumes die Zuschläge für die erweiterten Öffungszeiten trotzdem an, oder werden auch diese Stunden innerhalb des Durchrechnungszeitraumes nur 1:1 verbucht.
Was passiert aber in diesem Fall mit den verbleibenden Stunden am Ende des Durchrechnungszeitraumes? Welchen Zuschlag erhalten Vollzeit / Teilzeitmitarbeiter dann für die Gutstunden?
Kann mir da jemand von euch weiterhelfen ode rhat Tipps für die Recherche.
Vielen Dank
Martina