KV Gebäudereinigung – Zehrgeld

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    Liebe Forumsteilnehmer!

    Ich habe eine Frage bzgl. Zehrgeld (Diäten) im KV Gebäudereinigung für einen Wiener Betrieb.
    Lt. KV erhalten alle DN für fallweise bis höchstens 4 Wochen dauernde Arbeiten außerhalb des Standortes pro Tag ein Zehrgeld von € 8,85.
    Wenn nun DN 20 AT pro Monat auf wechselnden Baustellen manchmal 8 oder z.B. 10 STd/Tag und manchmal 3 STd./Tag arbeiten, so ist es möglich 20 x 8,85 als Diäten zu verrechnen? Handelt es sich hier um eine ständige Arbeitsleistung außerhalb des Standortes? Baureinigungen sind immer auswärts. Würde das bedeuten, dass keine Diäten verrechnet werden dürfen? Was heißt höchstens 4 Wochen, darf ich auf einer Baustelle max. 4 Wochen Zehrgeld verrechnen, was ist wenn die Arbeit auf einer Baustelle länger als 4 Wo dauert?
    Was bedeutet außerhalb des Standortes in diesem Fall, das Gebiet ist ja in diesem Punkt nicht näher definiert, ist Zehrgeld auch innerhalb von Wien zu bezahlen? Oder gilt (was ich eher annehme) die Stadtgrenze wie in Punkt 4a)?

    bitte um eure Hilfe!
    MfG
    S. Becker ❓

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