KV Gastgewerbe – Teilzeitregelung NEU

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  • #15227

    Hallo liebes Forum-Team,

    ich hätte folgende Frage:

    gilt die neue Regelung über die Entlohnung der teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen (Pkt 6 lit b) nur für Dienstverhältnisse ab dem 01.05.2009 oder auch für bereits bestehende Dienstverhältnisse?

    Vielen Dank für eure Unterstützung,

    Kathrin

    #21709

    Da die bis 30.4. geltende Regelung nur Teilzeitbeschäftigungen betraf, die für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart waren, dürfte sich diese Frage eigentlich nicht stellen.

    #21708

    Hallo Mathias,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Mir war im ersten Moment nicht klar, dass diese Regelung nur die fallweisen Beschäftigungen betrifft.
    Liest man die Definition der Teilzeitbeschäftigung unter Punkt 6 lit a durch, könnte man meinen, dass die Bestimmung unter lit b auf alle Teilzeitbeschäftigungen zutrifft und eben nicht nur bei fallweiser Beschäftigung zur Anwendung kommt.

    Schöne Grüße,
    Kathrin

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