Wenn das Hotel auch einen Gewerbeschein für das Masseurgewerbe hat, gilt der KV Kosmetik/Fußplege/Masseure. Da gibt es meines Wissens keine gültige Lohnordnung, sondern nur Lohnempfehlungen. Mit anderen Worten, der Lohn kann frei vereinbart werden. Alternativ spricht sicher auch nichts dagegen, sich wie bei den Lehrlingen an den Löhnen der Friseure zu orientieren.
Ansonsten gilt der KV Gastgewerbe. Da kann man nun streiten, ob eine Masseurin unter die Professionistenklausel fällt. Wenn man unter einem Professionisten einen Facharbeiter mit Lehrabschluß versteht, wird das bei der Masseurin vermutlich zutreffen. Dann wären wir wieder beim KV Kosmetik/Fußpflege/Masseure, s.o.
Sollte die Professionistenklausel nicht greifen, muß man die Dame irgendwie in eine der Lohngruppen des KV Gastgewerbe einstufen. Da dort die Löhne relativ nah beieinander liegen, sollte es eigentlich kein Problem sein, etwas passendes zu finden.