Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich verrechne Apotheken und ab 2007 fühle ich mich sehr einsam. Ich würde gerne meine Meinungen und „meine“ Lösungen, wie ich die Änderungen im Kollektivvertrag 2007 (neue Nachtdienstregelung, glücklicherweise nur eine Übergangslösung) mit jemandem besprechen. Vor allem die neuen „Inanspruchnahmen“ – was ist hier der Grundlohn? Im KV ist eine Inanspruchnahme mit Grundlohn 0,55 und Zuschlag von ebenso 0,55 vorgesehen – ist dies für eine Arbeitsstunde zwischen 18.00 und 19.00, unterliegt der Zuschlag dem § 68/2 und daher darf ich nur 0,255 steuerfrei verrechnen? Oder ist jemand auf die Idee gekommen, die Nachtdienstpauschalentlohnung durch die Stunden zu dividieren und diese zu dem Grundstundenlohn dazu zu rechnen? Das Nachtdienstpauschale hat aber auch einen eigenen Zuschlag, den müsste ich dann aber auch heranziehen…
Ich mache mir wahrscheinlich viel zu viele und komplizierte Gedanken. Ich brauche eine andere Meinung!
Sollte dies jemand lesen, der Apotheken verrechnet, es würde mich sehr interessieren, wie Sie es handhaben, wie Sie die Lohnarten angelegt haben, usw… Bzw. praxisbezogene Vorschläge von Experten.
In Erwartung einer Antwort
Alice