KV für Kleintransporteure

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  • #16162

    Hallo!

    Ich habe folgende Frage: wir sollen einen Dienstnehmer von einem Klienten abrechnen, der ausschließlich Botendienste mit einem Firmenfahrzeug erledigt. Zuständig ist der KV für Kleintransporteure, in dem folgendes steht: Stundenlohn lt. Lohntabelle: 6,63 – ist ja sehr niedrig, aber Taggeld kommt lt. KV auch noch dazu, nämlich 25,80.
    Die erste Frage nun: aus dem niedrigem Lohn schließe ich, daß ihm Taggeld ausbezahlt werden muß, also handelt es sich um eine lohngestaltende Vorschrift im KV, also Taggeld immer steuerfrei, oder? In diesem Zusammenhang muß aber eine Reisekostenaufstellung gemacht werden, oder reicht eine Arbeitszeitaufzeichnung auch?
    Unser Klient weigert sich nämlich, genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, darum will er dem Dienstnehmer einen doppelt so hohen Bruttolohn ausbezahlen, als der KV vorsieht und damit soll das Taggeld abgegolten sein.
    Was können wir dem Dienstgeber raten? Er verzichtet dann doch auf die Lohnsteuerfreiheit des Taggeldes auf Kosten des Dienstnehmers, oder?
    Welche Probleme könnten dem Dienstgeber noch entstehen?
    Mir fehlt hier einfach die Erfahrung, wie Prüfer das so sehen.
    Danke

    #23890
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Neuling!

    Der DG bzw. der DN muss Arbeitszeitaufzeichnungen gem. AZG führen, da ihm ansonsten sehr hohe Strafen drohen. Bei jeder Prüfung werden diese nun verlangt!
    Wenn dem DN gem. KV Taggeld zusteht, muss es ihm auch ausbezahlt werden. Schon allein wegen der Steuerfreiheit würde ich keine andere Gestaltung vorziehen. Wenn man den Anteil des Taggeldes in Lohn umwandelt, zahlt ja auch der DG drauf.

    LG Daniela

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