Liebe PV Mitglieder,
im o.a. KV hat der Dienstnehmer Anspruch auf Entfernungszulagen für Montagearbeiten d.s. Montage, Demontage, sowie bei anderen Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes. Wenn der Mitarbeiter nun im Dienstvertrag Dienstort Wien stehen hat, gebührt ihm auch die Entfernungszulage wenn er vom 8.Bezirk in den 10.Bezirk auf eine Baustelle fährt, welche aber nicht im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgelegt wurde. Oder gebühren diese Entfernungszulagen nur für Baustellen außerhalb Wien.
Vielen Dank für eure Hilfe