KV für Ang. bei Ärzten

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  • #16331
    Viki
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    würde dringend Hilfe benötigen und zwar:

    Bei den BG C+D steht danach ein Absatz für die nicht ganztägig Beschäftigten, dass diese einen Stundenteiler von 160 haben. Gilt dieser Teiler für die BG A+B auch, weil bei diesen beiden Gruppen nämlich nichts dabei steht ?!?!

    Danke für Eure Hilfe !

    LG
    Viki

    #24243

    Hallo Viki, der Absatz aus dem KV
    XVI Entgelt: Berufsgruppen, Teilzeitberechnung
    Der Stundenlohn für nicht ganztägig Beschäftigte wird grundsätzlich nach den obigen Mindestsätzen berechnet, wobei die Mindestsätze der betreffenden Kategorie, unter welche der Angestellte fällt, durch 160 dividiert und auf diese Weise der Stundenlohn errechnet wird.

    Dieser ist so zu verstehen, das die Teilzeitberechnung für alle Angestellten bei Ärzten gilt, unabhängig von der Berufsgruppe.
    D.h. eine Teilzeitmitarbeiterin hat wirklich einen höheren Stundenlohn als eine Vollzeitmitarbeiterin.

    Lg Sabine

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