KV-Erhöhung Eisen- und Metallgewerbe

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  • #13921

    Liebe Forumteilnehmer!

    Im Eisen- und Metallgewerbe gibt es ja sowohl für Arbeiter als auch Angestellte eine Erhöhung der Mindesgehäter und der Istgehälter. Wenn jemand über dem KV entlohnt wird und der Arbeitgeber auch keine Istlohnerhöhung durchführen will, kann ich mit dem Arbeiter vereinbaren, dass in der Überzahlung eine KV-Erhöhung bereits abgegolten ist?

    Ich bitte um eure Hilfe.
    Danke
    LG Marianne

    #18773
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Marianne!

    EINE KV-Erhöhung schon vorab abgelten (z.B. bei Eintritt) sollte kein Problem sein solange er über dem KV ist. Dies sollte aber auch so im Dienstvertrag / bei der Gehaltserhöhung dokumentiert sein.
    Darüber hinaus gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen.
    (OGH 8 Ob A173/98v).
    Z.b. Beim obigen Urteil sollte es bei einer 40 % über KV-Bezahlung einen überschaubaren Zeitraum (max 3 Jahre) betreffen.

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