KV Erhöhung

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  • #15524
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo an Alle,

    möchte mich nur versichern ob meine Vermutung stimmt.

    Es gibt im KV Handel ja eine Erhöhung. Bei uns ist es jetzt im Gespräch, dass die Gehälter nicht erhöht werden, da alle Mitarbeiter über den Kollektivvertrag bezhalt werde.

    Es geht mir aber darum, ob es bei einer GPLA Prüfung zu Schwierigkeiten kommen könnte, da ja nicht alle Mitarbeiter über der SV HBGL liegen. Oder sehe ich das nur viel zu kompliziert?

    Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen und wünsche noch einen schönen Arbeitstag
    Lg Ingrid

    #22395

    Hallo Ingrid!

    „Einfach so“ die Gehaltserhöhung auszusetzen geht nicht.
    Die AN haben Anspruch auf die Erhöhung (weil laut GPA-Info die Überzahlungen aufrecht bleiben müssen), somit kann es hier zu „doppelten“ Schwierigkeiten kommen – mit den AN und später mit der GPLA.

    LG

    #22394
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo Roland.

    danke für deine Antwort, habe sie gleich gelesen. Konnte mich nur nícht anmelden um zu schreiben.

    lg Ingrid

    #22396

    Hallo Ingrid!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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