Liebes Forum Team,
ich hätte diesmal eine eher dringliche Frage an Euch.
Es geht um einen leitenden Angestellten (wirklich leitenden Angestellten) mit 25 WoStd der in einem Monat mehr arbeiten möchte und dies im/in den folgenden Monaten wieder abbauen möchte. Heißt, er will sich seine Arbeitszeit wirklich frei einteilen.
In unserem KV steht unter § 2 unter anderem: die §§ 4 bis 12 Arbeitszeit,Teilzeitbeschäftigung,Einarbeiten von Zwickeltagen, Durchrenungszeitraum,Arbeitsbereitschaft, Nachtarbeit, Über-u.Mehrstd, Ruhezeiten, Abgeltung von Zeitguthaben),14 (Wochenendruhe,Wochenruhe u. Ersatzurlaub),15 (Dienstplan) u. 19 (gilt sowieso nicht für uns) gelten nicht für Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 36 Abs 2 Z i und 3 des ArbVG, & 1 Abs 2 Z 8 AZG, § 1 Abs 2 Z 5 ARG und § 10 Abs 2 Z 2 AKG.
Heißt das, d. der leitende Arbeitnehmer arbeiten kann wie und wann er will und wir nicht Mehr-/bzw Überstundenzuschläge verrechnen müssen?
Danke für Eure Hilfe
wünsche noch einen schönen Sonntag
Daniela