Hallo allseits!
Ich rechne für die Mehrarbeit die Montagezulage ab (unter der Voraussetzung, dass eine Tätigkeit außerhalb des ständigen Betriebs vorliegt).
In den 50%-Zuschlag für die Mehrarbeit laut KV für Arbeiter im Metallgewerbe rechne ich die Montagezulage aber nicht hinein. Bisher hat das noch niemand beanstandet. Ich glaube auch, dass es gesetzlich nicht notwendig ist, Zulagen beim Mehrarbeitszuschlag einzurechnen, da der Mehrarbeitszuschlag sich ja aus dem KV (nicht hingegen aus dem AZG) ergibt und der KV die Einrechnung von Zulagen beim Mehrarbeitszuschlag nicht vorsieht.
Schöne Grüße,
Lisa