Kurzes Beispiel – 24 h Regelung – Taggeld

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  • #14460

    Hallo!

    Ich mach gerade die ganzen Reisekosten“geschichte“ und hab eine Frage bzgl. der 24-Stunden-Regelung! Glaub, ich hab da einen Blödsinn viell. erzählt.

    Habe ein kurzes Beispiel erklärt:

    Dienstreise, Inland
    Beginn: Montag, 7 Uhr
    Ende: Dienstag, 9 Uhr

    Also lt. Kalendertagsregelung sind am Montag 17h -> also volles Taggeld (26,4) LSt-frei und am Dienstag 9h = 26,4/12*9 = € 19,80 LSt-frei -> das sollte ja mal richtig sein… ODER??

    Bei der 24-h-Regelung
    Mo 7 – Di 7 Uhr -> volles Taggeld (26,4) LSt-frei

    jetzt die FRage für Di
    Di 7 – Di 9 Uhr -> 2h –> ist ein ausbezahltes TAggeld jetzt LSt.-pflichtig (da an diesem „Tag“ die Dienstreise nur 2 h dauert) oder ist für Dienstag ein Teil vom vollen Taggeld eben LSt-frei, da ja die gesamte Dienstreise selber länger als 3 h dauert.

    Ich steh irgendwie auf der Leitung. ;-(

    lg
    Julia

    #19989

    Servus Julia!

    Kalendertagsregelung ist O.K.

    24-Stunden-Regelung: Die 2 Stunden am 2. Tag bedeuten einen Anspruch von EUR 4,40 (bei grundsätzlichem Anspruch von 26,40 pro Tag) und sind in der Lohnsteuer steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar), da ja die DR insgesamt über 3 Stunden dauert.

    LG

    #19990

    Hallo

    Ich hätte eine Frage:

    Wann kommt die Kalendertagregelung in Anwendung und wann die 24Stunden Regelung?

    lg
    Reimai

    #19991
    reimai wrote:
    Hallo

    Ich hätte eine Frage:

    Wann kommt die Kalendertagregelung in Anwendung und wann die 24Stunden Regelung?

    lg
    Reimai

    KV ist für Angestellte im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe

    #19992

    Hallo reimei!

    Grundsätzlich wird das durch die lohngestaltende Vorschrift bestimmt.

    In deinem KV befindet sich im § 20 Abs. 3 lit.a) die entscheidende Textstelle – sie bestimmt eindeutig die Kalendertagsregelung!

    LG

    #19994

    Danke für die Info.

    Ich hätte da noch eine Frage.

    Bei Auslandreisen sollte dann auch die Kalendertagsregelung verwendet werden?

    Danke im Voraus

    lg
    Reimai

    #19993

    Hallo reimai!

    Auch für die Auslandsdienstreise gilt: Sieht der KV die Abrechnung nach Kalendertagen vor, können (und sollten) wir das auch abgabenrechtlich so machen!

    LG

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