kuraufenthalt

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  • #14466

    hallo! zählt eine kur als krankenstand? im bau-KV steht nichts drin, aber im arbeitsrecht steht, eine kur zählt nur als krankenstand, wenn sie von der GKK bestätigt wird! wenn sie nicht bestätigt wird, als was zählt die kur dann?
    danke für die hilfe!

    #20021

    Hallo angie!

    Gem. § 2 Abs. 2 EFZG gilt folgendes:

    (2) Kur- und Erholungsaufenthalte, Aufenthalte in Heil- und Pflegeanstalten, Rehabilitationszentren und Rekonvaleszentenheimen, die aus Gründen der Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von einem Träger der Sozialversicherung, dem Bundesministerium für soziale Verwaltung gemäß § 12 Abs. 4 Opferfürsorgegesetz, einem Landesinvalidenamt oder einer Landesregierung aufgrund eines Behindertengesetzes auf deren Rechnung bewilligt oder angeordnet wurden, sind unbeschadet allfälliger Zuzahlungen durch den Versicherten (Beschädigten) der Arbeitsverhinderung gemäß Abs. 1 gleichzuhalten.

    Somit sind mE für „nicht genehmigte Kuraufenthalte“ Urlaub oder Ähnliches zu vereinbaren.

    LG

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