Liebes Forum!
Hab einen Arbeiter welcher einen Vollanspruch von 6 Wochen hat (Eintritt 1.7.2014).
Dieser hat im Juni 2015 die volle Sonderzahlung erhalten.
Jetzt ist er seit 14.08.2015 bis auf weiteres krank.
14.08.-25.09.2015 hat er vollen Anspruch.
26.09.-23.10.2015 hat er halben Anspruch.
Ab 24.10.2015 zahlen die GKK.
Muss ich nun die Sonderzahlung Weihnachtsgeld um den Anteil für den 50%igen sowie 0%igen Krankenstand kürzen?
Wie sieht es mit der Sonderzahlung Urlaubszuschuss aus. Diese hat der Dienstnehmer im vollen Umfang erhalten. Muss diese auch gekürzt werden bzw. eine Rückrollung stattfinden? Bitte um Hilfe.
Vielen Dank!