Hallo,
ich habe das OGH-Urteil mittlerweile gefunden und der Betriebsrat musste mir Recht geben.
Ich frage mich aber nun noch, wie ich die Sonderzahlung des MA abrechnen soll. Sie wird im Juli ausbezahlt und er bekommt seit ca. Februar keinen Lohn mehr. Im Juli kommt er aber in ein neues Arbeitsjahr und erhält somit einen neuen EFZ-Anspruch. Im KV holzverarbeitendes Gewerbe steht, dass die SZ wie ein Urlaubsentgelt berechnet wird.
Ist das nun richtig, wenn ich mir ausrechne, wieviel UZ er bekommen hätte, wenn er durchgehend in der Arbeit gewesen wäre und dann analog den entgeltfreien Tagen aliquotiere (mit Berücksichtigung 50 % EFZ usw.)? Also bei normalerweise 1800,– UZ für das gesamte Kalenderjahr / 365 * Tage, die er Entgelt erhalten hat.
Lg Birgit