Kürzung Lohnaufwand

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  • #16552
    Karlo
    Teilnehmer

    Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde der Lohnaufwand für die vergangenen Jahre um 50 % gekürzt.
    Jetzt muss ein berichtigter Lohnzettel abgegeben werden.
    Wie sollte dieser ausschauen?
    Müssen nur die Bruttobezüge ausgebessert werden, wie schaut es mit der SV und LSt aus.
    Diese wurden bereits bezahlt und abgeführt.
    Muss ich beim Jahreslohnzettel jetzt die verminderten Bruttobeträge mit der alten SV und LSt angeben?

    #24594
    Martin
    Teilnehmer

    Meinst Du z.B.
    Geschäftsführergattin wurde zu hoch in der PV verrechnet?

    L16 bleibt (Zuflussprinzip) gleich.

    Du solltest Dir Gedanken für das jetzige Jahr machen, ob der Gehalt einem Fremdvergleich statt hält, oder ob Du noch ab 1.1. eine Aufrollung machst.

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