Kürzung des Lohnaufwandes durch BP

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 Jahre von Karlo.
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  • #16534
    Karlo
    Teilnehmer

    Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde der Lohnaufwand für die vergangenen Jahre um 50 % gekürzt.
    Jetzt muss ein berichtigter Lohnzettel abgegeben werden.
    Wie sollte dieser ausschauen?
    Müssen nur die Bruttobezüge ausgebessert werden, wie schaut es mit der SV und LSt aus.
    Diese wurden bereits bezahlt und abgeführt.
    Muss ich beim Jahreslohnzettel jetzt die verminderten Bruttobeträge mit der alten SV und LSt angeben?
    😡

    #24569
    Karlo
    Teilnehmer

    Karlo hat geschrieben:
    > Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde der Lohnaufwand für die vergangenen
    > Jahre um 50 % gekürzt.
    > Jetzt muss ein berichtigter Lohnzettel abgegeben werden.
    > Wie sollte dieser ausschauen?
    > Müssen nur die Bruttobezüge ausgebessert werden, wie schaut es mit der SV
    > und LSt aus.
    > Diese wurden bereits bezahlt und abgeführt.
    > Muss ich beim Jahreslohnzettel jetzt die verminderten Bruttobeträge mit der
    > alten SV und LSt angeben?

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