Wenn ein Künstler – Sportler im Namen einer Österreichischen Firma im Innland (A)arbeitet gilt ein steuerlicher Freibetrag von 20.000,00 USD (inkl. Nächtigunskosten).
Wenn derselbe im Namen der Österreichichen Firma für zb. 14 Tage in China einen Auftritt absolviert und von Österreich ausbezahlt wird, gilt trotzdem der o.a.Freibetrag, oder ist auch hier das Territorialitätsprinzip anzuwenden und die für China erhaltene Auszahlung vom Freibetrag auszuschliessen.
Ich bitte um Hilfe da wir schon sehr viele Anfragen erledigt haben und bisher noch keine verwertbare Antwort erhalten haben.
Herzlichen Dank 🙄