Kündigungstermin

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  • #15471

    Liebes Forum!

    Der KV für Handelsangestellte erlaubt die Vereinbarung der zusätzlichen Kündigungstermine nur in den ersten 5 Jahren des Dienstverhältnisses – zählt da die Lehrzeit dazu?

    lg Sylvia

    #22259

    Hallo Sylvia!

    Das steht tatsächlich leicht schwammig im KV drinnen.
    Aber ich gehe trotzdem davon aus, das mit den 5 Jahren „kaufmännischer Tätigkeit“ Angestelltenjahre gemeint sind, weil in den Sätzen zuvor und danach immer vom Ang.Gesetz die Rede ist.
    Daher gehe ich davon aus, dass die Lehrzeit nicht eingerechnet wird.

    LG

    #22257

    Hallo Sylvia!

    Da gibt es sogar eine Bestätigung dieser Meinung:
    OGH 9 ObA 10705h vom 12. Juli 2006

    LG

    #22260

    Guten Morgen!

    Vielen Dank – bin auch davon ausgegangen, da von Dienstjahren und nicht von Betriebszugehörigkeit die Rede ist!

    lg Sylvia

    #22258

    Hallo Sylvia!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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