Ich glaube, da fehlen zwei Informationen: der Eintrittsdatum (Dauer des DV) und was in Diensvertrag steht. Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, nach dem Angestelltengesetz haben Sie im 1. und im 2. Dienstjahr 6 Wochen Kündigungsfrist – das wäre dann der 19. Oktober. (3-5 Jahre: 2 Monate, 6.-15. Jahre: 3 Monate, 16-25 Jahre 4 Monate, ab 26 Jahre 5 Monate). Nach dem Angestelltengesetz ist auch als Kündigungstermin das Quartalsende vorgesehen, außer es gibt eine andere Vereibarung zwischen dem DN und DG oder im Kolektivvertrag (in den meisten ist Monatende vorgesehen).