Kündigungsschutz in ETZ

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  • #16297

    Eine Frage zum Kündigungsschutz in der Elternteilzeit. Diese gilt für die Mutter die ja bereits in Elternteilzeit arbeitet (mit reduzierter Stundenanzahl) bis zum 4. Geburtstag des Kindes.
    Wenn jetzt der Ehepartner der im der selben Firma arbeitet, jetzt auch um ETZ ansucht, aber ETZ mit Vollzeit (was ja auch möglich ist), nur die Lage der Arbeitszeit eingrenzt (z.B. nicht länger als 17.00 Uhr), hat
    dann der Mann ebenfalls ab Abgabe der ETZ Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes? Und wie sieht es mit der Abrechnung aus, ETZ mit Vollzeit, da hat er dann finanziell ja keine Änderung/Verschlechterung?!
    Was wäre, wenn der Mann eine All-In Vereinbarung hätte, geht dann ETZ mit All-In Vollzeit auch – ohne Änderung/Verschlechterung?

    Danke für Infos!
    LG

    #24172
    JB1

    Kündigungsschutz beurteilt sich wie bei der Frau – daher ja
    Bei der Abrechnung ergeben sich grundsätzlich keine Unterschiede, wenn er weiterhin Vollzeit arbeitet – diese Form der ETZ dient ja lediglich dazu, dass er sich die Tage an denen er arbeitet einteilen kann weil zB die Mutter am Freitag arbeitet und daher die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist und er daher am Freitag nicht arbeiten möchte.
    Ein Inklusivgehalt kann man auch wenn die Überstunden nicht mehr geleistet werden nicht kürzen – es entfällt meines Erachtens lediglich eine allfällige Begünstigung (86,00 für die begünstigten Zuschläge).

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