Eine Frage zum Kündigungsschutz in der Elternteilzeit. Diese gilt für die Mutter die ja bereits in Elternteilzeit arbeitet (mit reduzierter Stundenanzahl) bis zum 4. Geburtstag des Kindes.
Wenn jetzt der Ehepartner der im der selben Firma arbeitet, jetzt auch um ETZ ansucht, aber ETZ mit Vollzeit (was ja auch möglich ist), nur die Lage der Arbeitszeit eingrenzt (z.B. nicht länger als 17.00 Uhr), hat
dann der Mann ebenfalls ab Abgabe der ETZ Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag des Kindes? Und wie sieht es mit der Abrechnung aus, ETZ mit Vollzeit, da hat er dann finanziell ja keine Änderung/Verschlechterung?!
Was wäre, wenn der Mann eine All-In Vereinbarung hätte, geht dann ETZ mit All-In Vollzeit auch – ohne Änderung/Verschlechterung?
Danke für Infos!
LG