Hallo liebe Leute,
folgende Frage:
Ein Angestellter mit schwankender Arbeitszeit im Handel, vereinbart ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 7 Stunden. Tatsächlich arbeitet er in manchen Wochen über dieser Grenze, manchmal drunter.
Worauf kommt es für die Anwendung der Grenze im § 20 Abs. 1 AngestelltenG (1/5 der gesetzl. oder kollektivvertragl. NAZ) an, auf die Arbeitszeit im konkreten Monat wo man kündigen will?
Oder ist ein Durchschnitt der monatlichen Arbeitszeit aus den letzten 3 oder gar 12 Monaten zu rechnen???
Bitte um Feedback, ich habe zu dieser Frage rein GAR NICHTS gefunden.
Beste Grüße,
Doris