Kündigungsentschädigung – MV-Beitrags pflicht?

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  • #13930

    Hallo!

    Ich habe einen Dienstnehmer abzurechnen mit 31.1.07, der aber eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum 1.2.-30.6.07 erhält. Wie sieht es im Zeitraum der KE mit dem MV-Beitrag aus? Gehört dieser ebenfalls bezahlt oder nicht? LG Viktoria

    #18789

    Hallo Viktoria!

    Ja, für auch die Kündigungsentschädigung ist mv-pflichtig.

    Schöne Grüße

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