Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Ich habe zu diesem Thema schon Verschiedenes gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich Recht habe.
Der Kündigungsschutz für Mitarbeiterin in Karenz endet 4 Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes.
Wenn die MA nach der Karenz nicht mehr kommen soll, können wir sie nach diesem Termin dann kündigen während der „Verlängerung“?
Bekommt die MA dann nur die offene UEL ausbezahlt – sie ist Abfertigung neu? Kündigungsfrist geht sich bis Ende der 6 Monate aus.
Wenn sie nach 2 Jahren kommt, ist sie die 4 Wochen + die Kündigungsfrist zu beschäftigen?
Mit freundlichen Grüßen
Biggi