Hallo!
Ich habe einen ganz speziellen Fall bezüglich Kündigung während des Krankenstandes mit anschliessender Urlaubsersatzleistung.
Eintritt: 07.01.2004
Austritt: 25.01.2008 durch Kündigung durch den DG
UE für 26 Arbeitstage (= Verlängerung der Pflichtversicherung 26+10 = 36 KT)
Der Mitarbeiter ist seit 23.05.2007 bis laufend im Krankenstand.
Mittlerweile ist der EFZ-Anspruch wieder aufgelebt (ab 07.01.2008)
Der Mitarbeiter bekommt somit wieder 6 Wochen voll + 4 Wochen halb vom DG bezahlt (bis 14.03.2008) Anschliessend kommt noch eine UE dazu (15.03.-19.04.2008)
Bezüglich der Abrechnung ist mir klar -> die EFZ sowie die UE unterliegen der SV.
Nur meine Frage jetzt: wie wird die Entgeltfortzahlung nach Austritt im Bereich der Lohnsteuer behandelt? Trotzdem voller Kalendermonat? Oder gebrochene Abrechnungsperiode? LSt-Frei???
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen!
Danke,
mfG